Führerscheinanwärter müssen laut Verkehrsrecht einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren, bevor Sie das Dokument bekommen. Bisher reichten dazu sechs effektive Stunden Unterricht aus – meist in acht Einheiten à 45 Minuten gegliedert. Ab 2016 müssen Fahrschüler zwei zusätzliche Übungsstunden absolvieren. Auch wenn es nicht gesetzlich vorgeschrieben ist – ein Auffrischungskurs kann sicherlich auch den alten Hasen unter den Autofahrern nicht schaden.
